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let’s fly!
Gleitschirm Flugschule Leipzig
Unterdorf 25
06721 Goldschau (Osterfeld)
Telefon: +49 157 8048 6669
Mail: mail@davids-flugschule.de
Öffnungszeiten:
nach individueller Vereinbarung
Kontakt
Team
Hier werden mit der Zeit weitere Mitarbeiter (soweit von ihnen gewünscht) vorgestellt…
David Hünig
Schon als Kind war ich begeistert von den Schweizer Alpen – und vom fliegen.
Dennoch ging es für mich nach meiner Ausbildung zum Schiffsmechaniker für einige Jahre auf den Meeren um die Welt.
2009 habe ich mir dann endlich den Traum vom fliegen erfüllt und mit der Gleitschirmausbildung angefangen.
Kurz darauf habe ich meinen damaligen Job (durch-die-Welt-Jetten als Servicetechniker für Steuerruderanlagen auf Schiffen) gekündigt und mich intensiv dem Gleitschirmfliegen verschrieben.
Nach Abschluss meiner Weiterbildung zum Fluglehrer bin ich seit 2014 für verschiedene Flugschulen als Fluglehrer, Fachlehrer für Windenschlepp und Passagierflug und seit 2016 als DHV-anerkannter Performance-Trainer tätig. 2017 erfolgte dann nach einer Weiterbildung die Ernennung zum Pilotenprüfer durch den DHV.
2020 – wärend Corona alles durcheinander gebracht hat – habe ich dann meine eigene, kleine Gleitschirm Flugschule let’s fly! in Leipzig gegründet.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
David Hünig
„let’s fly!„
Gleitschirm Flugschule Leipzig
Unterdorf 25
06721 Goldschau (Osterfeld)
Kontakt
Telefon: +49 157 8048 6669
E-Mail: mail@davids-flugschule.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE305031693
Aufsichtsbehörde
DHV (Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr (BMVI) für behördliche Aufgaben im Bereich der Ausbildung und der Geländezulassung)
Am Hoffeld 4,
83703 Gmund am Tegernsee
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
HDI Global SE
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Geltungsraum der Versicherung:
Weltweit
Redaktionell Verantwortlicher
David Hünig
Unterdorf 25
06721 Goldschau (Osterfeld)
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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David Hünig
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Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.
Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html.
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Die Verarbeitung der Daten, die für den Abschluss des Vertrages erforderlich ist, basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
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Wir speichern diese Daten in unseren Systemen bis die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Diese betragen grundsätzlich 6 oder 10 Jahre aus Gründen der ordnungsmäßigen Buchführung und steuerrechtlichen Anforderungen.
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Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.
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Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.
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Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Empfänger eines Widerspruchs
David Hünig
datenschutz@davids-flugschule.de
oder per Post:
Lützner Str 19
04177 Leipzig
Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:
datenschutz@davids-flugschule.de
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Flugschule let’s fly!, David Hünig
Stand der AGB: 18.10.2020
1. Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden AGB gelten für Leistungen der Gleitschirm Flugschule let’s fly! des Inhabers David Hünig (nachfolgend „let’s fly!“ genannt), insbesondere für Reisen, Tandemflüge, Schulungen, Seminare oder den Erwerb von Ware aus dem let’s fly! Gleitschirmfachhandel (nachfolgend „Leistung“ genannt). Zwischen let’s fly! und dem Teilnehmer, Mitreisenden, Flugschüler, Passagier oder sonstigen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten lediglich die AGB der Flugschule let’s fly!.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an Leistungen
a) Die Teilnahme an Reisen, Tandemflügen, Schulungen und Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Der Kunde versichert durch Zusendung des Anmeldeformulars psychisch und physisch gesund zu sein und über keine Beeinträchtigung zu verfügen, die eine Eignung für eine Teilnahme an der Leistung ausschließt. let’s fly! ist nicht dazu verpflichtet dies zu überprüfen. Für die Überprüfung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, bei Zweifeln hat er ärztlichen Rat einzuholen. Bucht der Kunde für andere Kunden eine Leistung, hat er den oder die entsprechenden Kunden über diese Voraussetzungen zu informieren.
b) Bei einigen Freizeitangeboten ist ein bestimmtes Maß an körperlicher Belastbarkeit erforderlich. let’s fly! bemüht sich bei den Ausschreibungen der entsprechenden Freizeitangebote nach bestem Wissen und Gewissen auf die körperliche Anforderung hinzuweisen. Nr. 2 a) gilt entsprechend.
c) Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Anweisungen des Flugschulpersonals, der Erfüllungsgehilfen und sonstigem Personal während einer Reise, Schulung, Fortbildung, Seminar oder eines Tandemflugs, unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, behält es sich let’s fly! vor den Kunden teilweise oder ganz von der weiteren Teilnahme an der Leistung auszuschließen. Bereits bezahlte Leistungen werden dem Kunden in diesem Fall nicht rückerstattet.
d) Bei Kunden unter dem 18. Lebensjahr bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Einverständniserklärung ist spätestens bei Leistungsbeginn vorzulegen. Ausgeschlossen ist davon der Kauf von Ware aus dem Gleitschirmfachhandel von let’s fly!. Aufgrund der Bestimmungen des Deutschen Hängegleiterverbands e.V. (DHV) ist die Teilnahme an einer Ausbildung zum Erwerb der Luftsportlizenz erst mit Erreichung des 14. Lebensjahres möglich. Die abschließende Prüfung kann allerdings erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres absolviert werden.
3. Vertragsabschluss und Zahlung
a) Die Anmeldung für eine Reise, Schulung, Fortbildung, für ein Seminar oder einen Tandemflug kann entweder über das Onlinebuchungsformular, per E-Mail oder per Post erfolgen, jedoch ausschließlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Anmeldeformulars. Mit der Anmeldung nimmt der Kunde das Angebot von let’s fly! verbindlich an.
Grundlage des Angebotes ist die entsprechende Ausschreibung-, sowie die ergänzenden Informationen durch let’s fly! für die entsprechende Leistung.
b) Übernimmt ein Kunde die Anmeldung für andere Kunden, steht er für sämtliche Vertragspflichten der anderen ein-, wie für seine eigenen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Ein wirksamer Vertrag kommt ausschließlich durch Zusendung der Buchungsbestätigung (Annahmebestätigung durch let’s fly!), an den Kunden zustande. Die Annahmebestätigung durch let’s fly! kann formlos per E-Mail oder per Post erfolgen.
d) Der Kunde ist gegenüber let’s fly! dazu verpflichtet, den für die Leistung vereinbarten Preis zu zahlen. Die angegebenen Preise der Leistung schließen die geltende MwSt. der Bundesrepublik Deutschland ein.
e) Nach Zusendung der Anmeldebestätigung verschickt let’s fly! zudem eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist bar oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, an let’s fly! zu zahlen.
f) Bei einem Reisevertrag, im Sinne des §§ 651a ff. BGB wird nach Zusendung der Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Anzahlung wird auf den Preis der Reise angerechnet. Der entstehende Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig und bar oder per Überweisung zu zahlen.
g) Bei einer Buchung von weniger als zwei Wochen vor Leistungsbeginn ist der entsprechende Betrag vollständig, ohne eine Anzahlung an let’s fly! zu zahlen.
h) Führt let’s fly! eine Leistung durch Einbezug eines Fremddienstleisters durch, behält es sich let’s fly! vor, dass die entsprechenden Kosten durch den Kunden direkt an den Fremdleister gezahlt werden.
i) Leistet der Kunde die Zahlung nicht wie vereinbart, behält sich let’s fly! vor, nach einer Mahnung mit entsprechender Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten. let’s fly! kann den Kunden dann mit einem Entschädigungsanspruch belasten. Sehen Sie dazu Ziffer 6 dieser AGB.
j) Ware aus dem Gleitschirmfachhandel, welche sich zum Zeitpunkt der Bestellung im Lager der Flugschule befindet, muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bezahlt werden. Die entsprechende Rechnung wird der Ware beigelegt.
k) Ware die auf Wunsch des Kunden durch let’s fly! bei einem Dritten bestellt wird, muss der Kunde im Voraus bezahlen. let’s fly! behält es sich vor, die Ware erst nach Erhalt des fälligen Betrages beim zuständigen Händler zu bestellen. Die Rechnung wird dem Kunden per Post oder E-Mail übermittelt.
4. Leistungen sowie deren Änderungen
a) Der Inhalt der gebuchten Reise, Schulung, Fortbildung, eines Seminares oder eines Tandemfluges ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, unter Berücksichtigung der Anmeldebestätigung durch let’s fly!. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind insoweit nicht bindend, als let’s fly! den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Änderungen hinweist und der Kunde mit der Änderung einverstanden ist.
b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von let’s fly! nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
let’s fly! ist verpflichtet, den Kunden schnellstmöglich über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen zu informieren.
c) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, gegenüber let’s fly! vom Vertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn let’s fly! in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unmittelbar nach Erhalt der Information über eine Änderung gegenüber let’s fly! geltend zu machen.
d) let’s fly! kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsschluss konkret eintretend eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich zugrundeliegende Erhöhungen von Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteilen konkret nachweisbar auf den Reisepreis auswirken. Eine Preiserhöhung ist unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären und kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbartem Abreisetermin verlangt werden.
Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr als 5%, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; Nr. 4 d) gilt entsprechend. Der Kunde muss dieses Recht unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung per Post oder E-Mail gegenüber let’s fly! geltend machen.
e) In den Preisen eines Tandemflugs ist nicht die Fahrt der Bergbahn, Sessellift, Shuttleservice etc. enthalten.
5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
a) Der Kunde kann schriftlich per Post oder E-Mail von einer Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Im Fall eines Rücktritts kann let’s fly! eine angemessene Entschädigung, unter der Berücksichtigung des Rücktrittzeitpunkts vor Reisebeginn und grundsätzlich pauschal in vom Hundert des Preises, der gebuchten Reise verlangen, die sich wie folgt berechnet:
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des vereinbarten Preises,
– ab dem 29. bis 15. Tage vor Reisebeginn 35% des vereinbarten Preises,
– ab dem 14. bis 7. Tage vor Reisebeginn 50% des vereinbarten Preises,
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 70% des vereinbarten Preises,
– ab dem Tag des Beginns der Reise oder bei Nichtantritt 90% des vereinbarten Preises.
Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
b) Anstatt der pauschalen Entschädigung behält es sich let’s fly! vor, die konkret entstandenen Kosten bereits geleisteter Vorkehrungen bei einem Rücktritt geltend zu machen. let’s fly! muss in diesem Fall die geforderte Kosten benennen.
c) Im Falle eines Rücktritts oder einer Umbuchung bezüglich einer Reise, Schulung, Fortbildung, eines Seminars oder Tandemflugs erhält der Kunde das Recht, let’s fly! vor Antritt der Leistung einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der benannte Ersatzteilnehmer muss die Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungen, aufgeführt in Nr. 3 dieser AGB erfüllen. Tritt ein Ersatzteilnehmer (im Folgenden „Dritter“ genannt) in den Vertrag ein, so haftet der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die gegebenenfalls entstehende Mehrkosten durch den Eintritt des Dritten.
d) Bei Rücktritt oder Umbuchung eines Tandemflugs vor dem vereinbarten Tag der Leistung ohne Benennung eines Dritten, behält let’s fly! es sich vor, den Flug in Form eines Gutscheines über die gebuchte Leistung auszustellen. Tritt der Kunde am vereinbartem Tag zurück, entfällt eine Entschädigung durch let’s fly!.
e) Bei allen Reisen, Schulungen, Fortbildungen, Seminaren und Tandemflügen ist eine Umbuchung nur in Form eines Rücktritts gemäß Nr. 5 dieser AGB und einer entsprechenden Neuanmeldung möglich.
6. Rücktritt durch let’s fly! wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
a) let’s fly! behält sich das Recht vor, bis zu 14 Tagen vor Beginn von Reisen, Schulungen und Seminaren bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, formlos vom Vertrag zurückzutreten.
b) Im Falle des Rücktritts ist let’s fly! dazu verpflichtet den Kunden schnellstmöglich zu informieren. Ebenso ist let’s fly! verpflichtet bereits geleistete Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten.
c) Ebenso behält es sich let’s fly! vor, Reisen in Länder, die nach der Buchung als Risikoländer eingestuft werden, aus Sicherheitsgründen abzusagen.
7. Ausschluss durch let’s fly! aus verhaltensbedingten Gründen des Kunden
a) Wenn der Kunde nach einer Abmahnung durch let’s fly! eine Leistung nachhaltig stört, sich vertragswidrig oder straffällig verhält, kann let’s fly! den Kunden umgehend von der Leistung ausschließen. In diesem Fall behält let’s fly! den Anspruch auf den vereinbarten Preis der Leistung, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
8. Praktische Ausbildung
a) let’s fly! setzt zur praktischen Schulung seiner Kunden staatlich geprüfte Fluglehrer oder Fluglehreranwärter ein. Der Inhalt der Ausbildung richtet sich nach dem offiziellen Lehrplan des Deutschen Hängegleiterverbands e.V.. Die Gestaltung des Inhaltes, sowie dessen zeitliche Abfolge richten sich nach der Gestaltung von let’s fly! und dessen Fluglehrern oder Fluglehreranwärter. Der Kunde ist verpflichtet, sich an alle Regeln, Anordnungen und Anweisungen des Personals zu halten und diese unverzüglich zu befolgen.
let’s fly! weist darauf hin, dass Verstöße aufgrund von Straf- oder Ordnungswidrigkeiten rechtlich verfolgt werden können.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen und Wettergarantie
a) let’s fly! übernimmt keine Entschädigung, sollte es im Falle von schlechtem Wetter nicht zu den ausgeschriebenen Flugtagen oder Fluganzahlen kommen. Ebenso übernimmt let’s fly! keine Entschädigung, falls das gebuchte Freizeitprogramm wetterbedingt ausfallen muss.
b) Es obliegt dem jeweiligen Fluglehrer, Erfüllungsgehilfen, Tandempilot, oder sonstigem Personal den Flugbetrieb sowie das Freizeitprogramm aufgrund von Wetterbedingungen abzuändern oder einzustellen.
c) Kann ein Tandemflug aufgrund des Wetters nicht wie vereinbart durchgeführt werden, und wurde dieser bereits im Vorfeld bezahlt, ist let’s fly! dazu verpflichtet dem Kunden einen Gutschein über die gebuchte Leistung auszustellen. Für eventuell entstehende Mehrkosten muss jedoch der Kunde eintreten.
d) Nimmt der Kunde auf eigenen Wunsch an einzelnen Veranstaltungsleistungen nicht teil, so hat er keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber let’s fly!.
10. Beschränkung der Haftung
a) Bei Reisen ist die Haftung von let’s fly! für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
– soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
– soweit let’s fly! für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich let’s fly! gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
11. Eigentum des Kunden / geliehene Ausrüstung
a) let’s fly! ist nicht für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Kunden verantwortlich, es sei denn diese beruhen auf einem Verschulden von let’s fly!.
b) Leiht sich der Kunde Ausrüstungsteile von let’s fly!, hat er einen Verlust und/oder eine Beschädigung, die er zu vertreten hat, zu ersetzen.
12. Verjährung
a) Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung seines Lebens, Körpers oder der Gesundheit gegenüber let’s fly! nach §§ 651c bis f BGB, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch let’s fly!, dessen Fluglehrer, Erfüllungsgehilfen, Tandempiloten oder sonstigen Angestellten beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche auf sonstige Schäden die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch let’s fly!, dessen Fluglehrer, Erfüllungsgehilfen, Tandempiloten oder sonstigen Angestellten beruhen.
b) Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr.
c) Die Verjährung der in a) und b) genannten Ansprüche beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
d) Gutscheine sind innerhalb einer Frist von 24 Monaten ab Kaufdatum einzulösen. Nach Ablauf der Frist kann der Gutschein bis zu seiner Verjährung in Höhe des Kaufpreises mit einem neuen Gutschein oder anderen Leistungen bei let’s fly! verrechnet werden.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes
a) Der Kunde ist verpflichtet, die durch let’s fly! gegebenen Hinweise bezüglich Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zu beachten. Die Hinweise gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese über einen gültigen Pass oder Personalausweis der Bundesrepublik verfügen. Kunden mit anderer Staatsangehörigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit müssen sich eigenverantwortlich über die für sie zutreffenden Bestimmungen informieren.
b) Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise maßgeblichen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die durch Nichtbefolgen der Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies betrifft ebenso die Zahlung von eventuell entstehenden Rücktrittskosten. Ausgenommen sind Nachteile aufgrund schuldhafter Falsch- oder Nichtinformation durch let’s fly!.
c) Der Kunde hat let’s fly! rechtzeitig zu informieren, wenn ihm erforderliche Reiseunterlagen nicht spätestens 14 Tage von Reiseantritt zugegangen sind.
14. Versicherungen
a) Jeder Kunde nimmt auf eigenes Risiko und Verantwortung an den gebuchten Reisen, Schulungen, Fortbildungen, Seminaren und Tandemflügen teil.
b) let’s fly! verfügt für Reisen, Schulungen, Fortbildungen, Seminare und Tandemflüge über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-Versicherung. Ebenso verfügt let’s fly! über eine Gleitschirm – Halterhaftpflichtversicherung für die von let’s fly! zu Schulungszwecken zur Verfügung gestellten let’s fly!-eigenen Gleitschirmausrüstungen, die den Schaden an Dritten abdeckt. Zudem verfügt let’s fly! über die vorgeschriebene Versicherung der eingesetzten Geräte für einen Tandemflug und der Tandempiloten.
c) Bei der Verwendung der eigenen Ausrüstung des Kunden oder der Ausrüstung Dritter haftet die jeweilige Halterhaftpflicht des Gerätehalters. Der Kunde hat bei Nutzung eigener Ausrüstung und der Ausrüstung Dritter sicherzustellen, dass die einzelnen Ausrüstungsteile über eine Zulassung, über eine entsprechende Gleitschirm-Halterhaftpflichtversicherung, sowie einen gültigen Zwei-Jahres-Check verfügen, sowie dass das Rettungsgerät ordnungsgemäß gepackt ist. let’s fly! ist nicht dazu verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten zu kontrollieren.
d) Bergrettungskosten sowie andere Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
e) Für Auslandsreisen empfiehlt let’s fly! den Kunden eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
f) Bei Reisen, deren Anreise eigenverantwortlich mit dem PKW, in Fahrgemeinschaften, durch Leistungen von Fremdleistern oder auf sonstigen Wegen erfolgt, ist der Kunde ausschließlich über seine persönlichen Versicherungen versichert. Dies betrifft auch die Nutzung von Pkw oder sonstiger Verkehrsmittel, die während der Reise vom Kunden genutzt werden.
g) Während der Teilnahme an Freizeitangeboten oder anderweitiger Aktivitäten, die keine praktische Schulung des Gleitschirmfliegens beinhalten, ist der Kunde ausschließlich über sich selbst versichert.
h) Seitens let’s fly! bestehen keine weiteren Versicherung für den Kunden.
15. Bildnachweis
a) Der Kunde gestattet let’s fly! Fotos oder anderweitige Bildaufnahmen, die durch let’s fly! während einer Leistung erstellt werden, auf der Webseite von let’s fly!, in sozialen Netzwerken und Bildgalerien zu veröffentlichen. Die Genehmigung kann jederzeit, auch mündlich widerrufen werden. Sollte der Kunde eine Veröffentlichung nicht wünschen, teilt er das vor Beginn der Leistung mit.
16. Sonstiges
a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und let’s fly! findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
b) Änderung und Nebenabreden bezüglich des Vertrages sind nur per E-Mail oder Post möglich. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem rechtlichen Sinn und wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.